Genie® Lift Guard™ Absturz-Sicherungsschiene: Das sollten Sie wissen
Unsere Verpflichtung zur Bedienersicherheit.
Seit mehr als 50 Jahren bringt Genie Lösungen auf den Markt, bei denen die Bedienersicherheit an erster Stelle steht. Aktuelles Beispiel ist die neue Generation der Genie® Lift Guard™ Sekundäre Anwenderschutzsysteme für Genie® Teleskop-, Gelenkteleskop-, Scheren- und Vertikalarbeitsbühnen – die Genie Absturzsicherungsschiene ein weiteres.
Die Genie Absturzsicherungsschiene bietet den Bedienern die Möglichkeit, auf an die Plattform angrenzende Bauteile zu treten und dabei gesichert zu bleiben, was ihr ein großes Interesse einbringt. Da die Sicherheit gerade in der Höhenzugangstechnik ein wichtiges Thema ist, möchten wir bei dieser Gelegenheit einige häufig gestellten Fragen beantworten.
Bei uns ist das Verlassen der angehobenen Plattform einer mobilen Arbeitsbühne gesetzlich verboten. Warum hat Genie die Absturzsicherungsschiene entwickelt?
Mobile Arbeitsbühnen sind tatsächlich nicht dafür vorgesehen, Personen von einer Höhe auf eine andere zu transportieren. Sie wurden vielmehr entwickelt, Personen auf eine Position zu heben, in der sie von der Plattform aus ihre Arbeiten verrichten, und anschließend wieder auf die ursprüngliche Höhe zu bringen (siehe EN 280).
Jedes Land hat seine eigenen Konzepte zur sicheren Nutzung mobiler Arbeitsbühnen. Derzeit ist das Aussteigen aus der angehobenen Plattform in einigen Ländern verboten, in anderen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In der Realität ist dies jedoch ein weltweit übliches Vorgehen. Daher hat Genie diese vorhersehbare „missbräuchliche“ Nutzung getreu der EU- Maschinenrichtlinie berücksichtigt.
Heißt das, ein Verlassen der angehobenen Plattform sollte gängige Praxis werden?
Nein. Das Verlassen der Plattform in der Höhe sollte streng kontrolliert werden und nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen erfolgen. Ergibt eine strikte und zuverlässige Gefährdungsbeurteilung, dass dies die sicherste und effektivste Methode ist, eine bestimmte Stelle zu erreichen, kann dies – unter sehr gründlicher Kontrolle – erfolgen.
Wenn mich ein Kunde um Rat fragt, wann er Bedienern erlauben soll, die angehobene Plattform zu verlassen – wo finde ich Empfehlungen dazu?
Genie Fachleute haben umfangreiche Untersuchungen zum Verlassen der Plattform in der Höhe angestellt und stellen auf Anfrage entsprechende Informationen zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihre Genie Ansprechpartner.
Ist die Genie Absturzsicherungsschiene mit den aktuellen Vorschriften kompatibel?
Ja. Die sie ist die erste Vorrichtung dieser Art, die von der SATRA (benannte Stelle für persönliche Schutzausrüstung gem. EU- Verordnung 2016/425) nach ausführlichen Tests offiziell als PSA (Persönliche Schutzausrüstung) der Kat. 3 zertifiziert wurde. Darüber hinaus sind Genie Arbeitsbühnen als zuverlässige externe Verankerungspunkte eingestuft, da sie den dynamischen Test für Absturzsicherungsverankerungen gemäß ISO 16368 erfolgreich absolviert haben – eine interne Zulassungsprüfung, bei der die Verankerung der Kraft eines frei fallenden 136-kg-Prüfgewichts standhalten muss. Die Verankerungspunkte an den Genie Arbeitsbühnen den Leistungsanforderungen genügen aktueller Normen und Vorschriften. Sie können für alle Genie Arbeitsbühnenmodelle als Teil eines Absturzsicherungssystems genutzt werden können.